Hundezentrum Monica Mühle 
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Wesenstest für Hunde in Hessen: Theorie, Prüfung und betroffene Hunde

 

Der Wesenstest für Hunde in Hessen ist eine behördlich geregelte Prüfung, die das Verhalten eines Hundes in verschiedenen Alltagssituationen überprüft. Er ist Teil der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO), die sicherstellen soll, dass von Hunden keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Hier sind die offiziellen Informationen des Regierungspräsidiums Hessen zusammengefasst


Warum ist eine Vorbereitung auf den Wesenstest sinnvoll?
Eine gezielte Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung ist entscheidend, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Der Test stellt sowohl dich als Halter als auch deinen Hund vor anspruchsvolle Situationen, die ohne vorheriges Training und Wissen schwierig zu meistern sein können. 

Eine gute Vorbereitung hilft dabei:


  • Stress zu reduzieren: Dein Hund und du lernt, mit den typischen Prüfungsbedingungen umzugehen und sicher zu reagieren.
  • Verhalten zu stabilisieren: Dein Hund wird auf Umweltreize, Begegnungen mit fremden Menschen und Hunden sowie Gehorsamsübungen vorbereitet.
  • Fehler zu vermeiden: Du erhältst wichtige Informationen über die Anforderungen des Tests und rechtliche Vorgaben.
  • Selbstbewusstsein aufzubauen: Durch gezieltes Training wird das Vertrauen zwischen dir und deinem Hund gestärkt, was sich positiv auf die Prüfung auswirkt.

 

Was ich dir anbiete
Als zertifizierte Hundetrainerin unterstütze ich dich und deinen Hund umfassend bei der Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung. Mein Angebot umfasst:


  • Theoretische Vorbereitung: Ich vermittele dir Wissen über Hundeverhalten, Erziehungsmethoden und rechtliche Vorschriften.
  • Praktisches Training: Wir simulieren die Prüfungsbedingungen, einschließlich Begegnungen mit Menschen, Hunden und Umweltreizen.
  • Gehorsamstraining: Wir fokussieren auf Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und „Komm“ sowie Übungen zur Führbarkeit deines Hundes.
  • Individuelle Beratung: Ich unterstütze dich bei der Stressbewältigung für deinen Hund und gebe dir praktische Tipps für die Prüfungssituation.


Mit meiner Erfahrung helfe ich dir dabei, optimal vorbereitet in die Prüfung zu gehen – für ein erfolgreiches Ergebnis! Kontaktiere mich gerne für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung.


Der Wesenstest wird von einer behördlich anerkannten Prüferin durchgeführt, mit der ich eng zusammenarbeite. Durch diese Kooperation kann ich dich optimal auf die spezifischen Anforderungen des Tests vorbereiten und dir genau erklären, was dich erwartet. So kannst du sicher sein, dass du und dein Hund bestens auf die Prüfung eingestellt seid.


Rechtliche Grundlagen
Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) regelt, welche Hunde als gefährlich gelten und unter welchen Voraussetzungen sie gehalten werden dürfen.
Gefährliche Hunde (§ 2 HundeVO):

Als gefährlich gelten:

  • Bestimmte Rassen und deren Kreuzungen (siehe unten).

Hunde, die auffällig geworden sind, z. B. durch:

  • Beißen von Menschen oder Tieren ohne begründeten Anlass.
  • Anspringen von Menschen in gefahrdrohender Weise.
  • Hetzen oder Reißen anderer Tiere.
  • Verhalten, das auf eine gesteigerte Aggressivität schließen lässt.


  • Erlaubnispflicht (§ 3 HundeVO):
    Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist nur mit behördlicher Erlaubnis gestattet. Voraussetzung dafür ist u. a. ein positiver Wesenstest sowie der Nachweis der Sachkunde des Halters.

 

Ablauf des Wesenstests
Der Wesenstest wird gemäß den Standards durchgeführt, die vom Regierungspräsidium Hessen in Zusammenarbeit mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen und der Landestierärztekammer festgelegt wurden.

1. Vorbereitung

  • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
  • Der Hund muss gechippt sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 HundeVO).
  • Der Halter benötigt einen Sachkundenachweis.


2. Durchführung
Der Test umfasst folgende Bereiche:

  • Sozialverhalten: Verhalten gegenüber Menschen (z. B. Jogger, Kinder) und anderen Hunden.
  • Umweltreize: Reaktion auf Geräusche, plötzliche Bewegungen oder ungewohnte Situationen (z. B. hupende Autos, Regenschirme).
  • Gehorsam: Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“ und „Komm“ sowie Verhalten an der Leine und im Freilauf.
  • Stresssituationen: Umgang mit körperlichen Berührungen oder provozierenden Gesten.


 Welche Hunde müssen den Wesenstest absolvieren?

1. Listenhunde (§ 2 Abs. 1 HundeVO)
Folgende Rassen und deren Kreuzungen gelten per Gesetz als gefährlich:


  • Pitbull Terrier bzw. American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier bzw. Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

2. Auffällige Hunde (§ 2 Abs. 2 HundeVO)
Unabhängig von der Rasse müssen folgende Hunde den Wesenstest absolvieren:


  • Hunde, die Menschen oder Tiere gebissen haben.
  • Hunde, die Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
  • Hunde mit Verhaltensweisen, die auf eine gesteigerte Aggressivität schließen lassen.

 

 


Voraussetzungen für den Wesenstest

Vor dem Test müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
  2. Der Hund muss gechippt sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 HundeVO).
  3. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund muss vorliegen.
  4. Der Halter muss die Sachkundeprüfung bestanden haben.